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Lehramtsstudiengänge der Informatik
Je nach Schulform und Voraussetzung bestehen unterschiedliche Studiengänge
Aktuelle Informationen für Studierende nach den Prüfungsordnungen 2019 und 2020
- Studierende der Masterstudiengänge (Lehramt): Sie können Ihr Studium nach ihren Prüfungsordnungen bis zum 31.03.2026 beenden. Anschließend werden Sie automatisch in die zum 01.04.2026 gültigen gleichnamigen Prüfungsordnung überführt.
- Studierende der Bachelorstudiengänge (Lehramt): Sie können Ihr Studium nach ihren Prüfungsordnungen bis zum 30.09.2026 beenden. Anschließend werden Sie automatisch in die zum 01.10.2026 gültigen gleichnamige Prüfungsordnung überführt.
- Ab dem Wintersemester 2023/24 werden die Veranstaltungen „Einführung in die Algorithmen und Datenstrukturen“ und „Einführung in die Software-Entwicklung“ nicht mehr angeboten. Sie können für die „Einführung in die Software-Entwicklung” stattdessen die „Einführung in die Programmierung“ und für die „Einführung in die Algorithmen und Datenstrukturen“ stattdessen die „Einführung in die Algorithmik” einbringen.
- Ab dem Wintersemester 2023/24 wird das Modul „Prinzipien des Algorithmenentwurfs“ nicht mehr regelmäßig angeboten. Falls Sie das Modul noch nicht abgeschlossen haben, können Sie dieses durch ein Semipflichtmodul aus dem Mono-Bachelor nach PO 2023 ersetzen, sofern Sie dieses noch in keinem Studienabschnitt eingebracht haben.
- Ab dem Wintersemester 2024/25 werden die folgenden Module nicht mehr als Kurse mit 9 LP, sondern mit 6 LP angeboten. Sich daraus ergebende Änderungen sind unten bei den Studiengängen angegeben.
Kombinatorische Optimierung Computergrafik Datenbanksysteme Software Engineering Künstliche Intelligenz Robotik Betriebssysteme Rechnernetze - Das Modul „Robotik“ wird voraussichtlich nicht mehr regelmäßig angeboten.
- Zum Wechsel in die aktuell gültige Prüfungsordnung 2023 genügt eine E-Mail an das Prüfungsamt FB 06, dass Sie in die aktuell gültige Prüfungsordnung wechseln möchten und dass Sie nach dem Wechsel die studiengangspezifischen Module entsprechend umgebucht bekommen möchten. (Diese Regelung gilt nur für einen Wechsel von einer alten Prüfungsordnung in eine neue Prüfungsordnung innerhalb der Universität Osnabrück bei Beibehaltung des Studiengangs.)
2-Fächer-Bachelor
Dieser Studiengang, wenn er mit Ziel Lehramt studiert wird, bildet die Basis für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien.
Bachelor Berufliche Bildung (Bachelor of Arts)
Dieser Studiengang bildet die Basis für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen.
Lehramt an berufsbildenden Schulen (Master of Education)
Für Studierende des Masterstudiengangs „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ (ohne Fachbachelor), die nach der Prüfungsordnung 2019 studieren, ergibt sich folgende Änderung: Statt eines Didaktik-Seminars im Wahlpflichtbereich und eines 9-LP-Moduls im Wahlpflichtbereich (insgesamt 12 LP), können zwei 6-LP-Module, gleichnamig zu denen des Wahlpflichtbereichs, eingebracht werden.
- Allgemeine Informationen, inkl. Ordnungen
- weitere Informationen zum Abschluss Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Berufs- und Wirtschaftspädagogik (BWP)
Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor (Master of Education)
Berufliche Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik.
Lehramt an Gymnasien (Master of Education)
Für Studierende des Masterstudiengangs „Lehramt an Gymnasien“, die nach der Prüfungsordnung von 2019 mit Informatik als Kernfach studieren, ergibt sich folgende Änderung: Die Mindestanforderung der Punkteanzahl im Wahlpflichbereich 2 entfällt, dafür sind in Summe über den Wahlpflichtbereich 1 und 2 insgesamt 18 LP einzubringen.
Lehramt an Gymnasien (Master of Education) - Erweiterungsfach
Für Studierende des Masterstudiengangs „Lehramt an Gymnasien“ - Erweiterungsfach, die nach der Prüfungsordnung von 2019 mit Informatik als Kernfach studieren, ergibt sich folgende Änderung: Die Mindestanforderung der Punkteanzahl im Wahlpflichbereich 2 entfällt, dafür sind in Summe über den Wahlpflichtbereich 1 und 2 insgesamt 18 LP einzubringen.